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Verzeichnis deutscher Detekteien und Detektive

 
 

Das Verzeichnis deutscher Detekteien und Detektive


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Im Folgenden finden Sie noch einige Interessante Informationen zum Thema Detektiv.

Der Detektiv


Der Begriff Detektiv stammt vom lateinischen "detegere" = entdecken, aufdecken. Der Detektiv, Privatdetektiv oder auch Privatermittler ist eine Person, die im Rahmen der Beweiserhebung und/oder Beweisnothilfe durch Observationen, Recherchen, legendierte Befragungen usw. Informationen und Erkenntnisse beschafft und dokumentiert. Der Schwerpunkt liegt dabei meist auf der Gewinnung gerichtsverwertbaren Beweismaterials.

Hervorgegangen ist der Begriff "Privatdetektiv" aus der Übersetzung des englischen "private investigator" oder "private detective". In angelsächsischen Ländern ist die Bezeichnung "detective" ein Dienstgrad bzw. eine Funktionsbezeichnung bei den Polizeibehörden weshalb man zur Klarstellung des Unterschieds das "private" zur Bezeichnung "detective" hinzugefügt hat.

Heutzutage verwendet man den Begriff "Privatdetektiv" eher als Unterscheidung vom sogenannten "Wirtschaftsdetektiv". Detektive können als Angestellte in einer Detektei arbeiten oder selbstständig arbeiten. Deutsche Detektive arbeiten mit den "Jedermannsrechten", und vor allem mit der Jedermann-Festnahme und sind normale Gewerbetreibende.

Der Tätigkeitsbereich von Detektiven umfasst oft Ermittlungen in Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts-, Unterhalts- oder anderen Familienangelegenheiten ein, also Angelegenheiten, die von der Polizei nicht als Straftat als solche bewertet werden. Hierbei sind die Auftraggeber Privatleute.

Von Unternehmen werden Detektive häufig für Ermittlungen in Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie zur Überprüfung von Schuldnern eingesetzt. Detekteien ermitteln immer häufiger auch in Sachen Patentrechtsverletzung.

Detektiv wird oft mit Ladendetektiv gleichgesetzt, welcher jedoch eigentlich eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt. Deshalbt gehören Kaufhausdetektive rechtlich gesehen zu den Bewachern, zudem benötigen sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine behördliche Bewachungserlaubnis. Detektive benötigen eine keine solche Erlaubnis.


Diese Definition basiert auf dem Artikel "Detektiv" aus der freien "Enzyklopädie Wikipedia" und steht unter der "GNU-Lizenz". Eine Liste der Autoren ist in der Wikipedia verfügbar.